24.10.2025
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Prognose: Wohnungsbau schrumpft 2025 und 2026 deutlich
Trotz des sogenannten Bau-Turbos der Bundesregierung erwartet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in den kommenden Jahren einen weiteren Rückgang beim Wohnungsbau mit deutlichen Folgen für Mieten, Wohnungssuchende und die ohnehin angespannte Lage am Markt. Nach Einschätzung des IW dürften 2025 nur rund 235.000 Wohnungen fertiggestellt werden, 2026 sogar nur 215.000. Als Hauptgrund nennt das Institut die in den vergangenen Jahren stark gesunkenen Baugenehmigungen, deren Umsetzung sich zudem immer länger hinzieht, inzwischen durchschnittlich über zwei Jahre. Die weiterhin hohe Nachfrage bei sinkendem Angebot dürfte den Druck auf die Mieten weiter erhöhen. Experten fordern zusätzliche Maßnahmen des Bundes, um Kosten zu senken, Genehmigungen zu beschleunigen und mehr Bauland bereitzustellen.
Steuerbefreiung für Familienheim auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim kann auch dann gelten, wenn ein Ehepartner die Immobilie in eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts einbringt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im Streitfall hatte eine Ehefrau das gemeinsam bewohnte Haus unentgeltlich in eine Ehegatten-GbR eingebracht, an der beide zu gleichen Teilen beteiligt waren. Das Finanzamt sah darin eine schenkungssteuerpflichtige Zuwendung, doch das Finanzgericht und schließlich der BFH entschieden anders. Für die Schenkungsteuer sei nicht entscheidend, dass das Eigentum zivilrechtlich auf die GbR übergeht, sondern dass der andere Ehegatte wirtschaftlich bereichert wird. Damit bleibt die Steuerbefreiung auch in solchen Fällen möglich.
EU-Gipfel berät über Maßnahmen gegen die Wohnkrise
Wohnraum wird in ganz Europa unbezahlbar, und jetzt reagiert endlich auch die Politik: Beim EU-Gipfel steht die Wohnkrise erstmals ganz oben auf der Agenda, mit ersten Ideen für schnellere Baugenehmigungen und strengeren Regeln für Kurzzeitvermietungen. Nach Jahren des Wegsehens diskutieren die EU-Staats- und Regierungschefs, wie Wohnen wieder bezahlbar werden kann. In Ländern wie Portugal oder Ungarn haben sich die Immobilienpreise in zehn Jahren mehr als verdoppelt. Die EU-Kommission plant den Abbau überflüssiger Bauvorschriften und will Missbrauch durch Plattformen wie Airbnb eindämmen. Im Gespräch sind zudem Steueranreize für Vermieter, die an junge Menschen oder Familien vermieten, sowie verbindliche Fristen für Genehmigungen. Experten sehen darin einen überfälligen Schritt, um die europaweite Wohnkrise endlich ernsthaft anzugehen.
Union und SPD streiten über Zukunft des Heizungsgesetzes
Das Heizungsgesetz sorgt weiter für Streit: Während die Union es abschaffen will, setzt die SPD auf eine Reform. Hausbesitzer, Kommunen und die Heizungsbranche warten gespannt, welche Änderungen tatsächlich kommen und was künftig gilt. Die CDU/CSU will das bisherige Gebäudeenergiegesetz ersetzen und bei neuen Heizanlagen die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien kippen. Stattdessen soll ein neues, technologieoffenes Modell entstehen, das weniger Vorgaben enthält und staatliche Förderungen anpasst. Die SPD lehnt eine Abschaffung ab und plädiert für eine behutsame Reform, um Planungssicherheit zu bewahren. Sie will die Förderung beibehalten und sozial stärker staffeln. Auch die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll bleiben. Die Heizungsbranche warnt vor neuen Unsicherheiten, sieht aber Chancen, wenn die Regierung bald klare Rahmenbedingungen schafft.
Landgericht Berlin: Mieterhöhung nur unterhalb der Vergleichsmiete zulässig
Vermieter dürfen Mieten nur dann erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Landgericht Berlin hat dies nun ausdrücklich bestätigt und die Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels als verbindliche Grundlage erneut hervorgehoben. In dem Fall (Az. 65 S 116/25) hatte eine Vermieterin eine Mieterhöhung auf Basis des Berliner Mietspiegels 2024 verlangt, obwohl die bestehende Miete bereits über der Vergleichsmiete lag. Das Gericht wies die Klage ab und betonte, dass der qualifizierte Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und rechtlich verbindlich sei. Zuschläge wegen subjektiv wahrgenommener Lagevorteile, etwa guter Verkehrsanbindung, sind unzulässig. Für Vermieter bedeutet das: Eine Mieterhöhung ist nur möglich, wenn die aktuelle Miete nachweislich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
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