21.01.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Immobilienfirmen: Insolvenzen gehen zurück, trotzdem keine Entwarnung
Die Zahl großer Insolvenzen in der Immobilienbranche sinkt deutlich. Experten warnen dennoch vor falscher Sicherheit und erklären, warum der Rückgang vor allem eine Marktbereinigung ist und welche Risiken Unternehmen jetzt weiter begleiten. Laut Falkensteg-Statistik ging die Zahl der Großinsolvenzen 2025 deutlich zurück, besonders im Bau und bei Projektentwicklern. Ursache ist jedoch vor allem das Ausscheiden wirtschaftlich schwächerer Unternehmen im Vorjahr. Viele Betriebe haben ihre Kapazitäten reduziert und Kosten angepasst, da die Bautätigkeit niedrig bleibt. Strukturelle Probleme wie hohe Baukosten, Fachkräftemangel und unsichere Rahmenbedingungen bestehen weiter. Das Insolvenzrisiko bleibt daher erhöht. Experten raten Unternehmen, aktiv Vertrieb zu betreiben und Projekte stärker am Markt auszurichten. Eine nachhaltige Erholung sehen sie nur durch politische Maßnahmen.
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Wohninvestmentmarkt: Erholung mit angezogener Handbremse
Nach ersten Erholungssignalen am Wohninvestmentmarkt ist die Euphorie vieler Investoren bereits wieder gedämpft. Steigende Mieten, politische Unsicherheit und hohe Zinsen sorgen für ein vorsichtiges und sehr selektives Marktverhalten. Zwar legten Preise, Mieten und Transaktionsvolumen 2025 wieder zu, doch große institutionelle Investoren halten sich weiterhin zurück. Aktiver sind vor allem kleinere, spezialisierte Marktteilnehmer mit höherer Risikobereitschaft. Gleichzeitig steigt das Volumen notleidender Kredite, was auf anhaltende Spannungen hinweist. Deutsche Wohnimmobilien gewinnen jedoch bei ausländischen Investoren an Bedeutung und gelten zunehmend als sicherer Hafen. Für 2026 wird eine weitere Stabilisierung erwartet, allerdings ohne schnellen Aufschwung. Hohe Bauzinsen, geringe Neubautätigkeit und unklare Vorgaben zur Nachhaltigkeit bremsen die Dynamik.
Ausbleibende Miete an Eltern macht Vertrag nicht zum Scheingeschäft
Eine jahrelang ausbleibende Mietzahlung zwischen Tochter und Eltern bedeutet nicht automatisch ein Scheingeschäft. Das zeigt ein aktuelles Urteil. Es klärt außerdem, wann Sozialämter Wohnkosten dennoch übernehmen müssen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein seit Jahren bestehender Mietvertrag auch dann wirksam bleiben kann, wenn zeitweise keine Miete gezahlt wird. Im konkreten Fall lebte eine Frau weiterhin in der elterlichen Wohnung, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hatte und ihre Einnahmen wegfielen. Trotz ausbleibender Zahlungen sah das Gericht keinen Scheinvertrag, da beide Seiten grundsätzlich am Mietverhältnis festhielten. Ausschlaggebend waren unter anderem dokumentierte Mietrückstände und Mahnungen. Das Jobcenter muss die Wohnkosten daher übernehmen, lediglich die Höhe wurde angepasst.
München bekommt seine Skyline – Gegner gescheitert
Die geplanten Hochhäuser an der Paketposthalle rücken näher, nachdem ein Gericht einen Bürgerentscheid gestoppt hat. Ganz abgeschlossen ist der Streit um das Großprojekt in München damit aber noch nicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des Vereins Hochhausstop abgewiesen und damit das Baurecht für zwei 155 Meter hohe Türme bestätigt. Eine Abstimmung der Bürger über eine Höhenbegrenzung ist damit ausgeschlossen. Das geplante Quartier in Neuhausen Nymphenburg umfasst rund 1200 Wohnungen und 3000 Arbeitsplätze. Nach Ansicht des Gerichts war die Fragestellung des Bürgerbegehrens zu unklar. Der Stadtrat sieht sich in seiner Planungshoheit bestätigt. Gegner des Projekts kündigen jedoch an, den Bebauungsplan juristisch prüfen zu lassen.
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