24.04.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Makler dürfen auf Verkäuferangaben vertrauen
Ein Urteil aus Düsseldorf bringt Klarheit für Makler im Umgang mit Exposés. Wann sie Angaben des Verkäufers prüfen müssen und wann nicht, ist entscheidend für Haftungsrisiken im Vertrieb.
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Makler grundsätzlich auf die Angaben des Verkäufers im Exposé vertrauen dürfen. Im konkreten Fall hatte ein Makler die Wohnfläche inklusive Dachgeschoss übernommen, die sich später als zu hoch herausstellte. Der Käufer forderte Schadenersatz, scheiterte jedoch vor Gericht. Laut Urteil ist der Makler nur verpflichtet, Angaben zu prüfen, wenn konkrete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen. Eine eigenständige Überprüfung, etwa beim Bauamt, ist nicht erforderlich, sofern die Angaben plausibel erscheinen. Wichtig bleibt jedoch, dass Makler Verkaufsobjekten keine eigenen, unbelegten Eigenschaften zuschreiben. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen und der Verlust der Provision.
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Neue Regeln für Kurzzeitvermietung beschlossen
Die Regulierung von Kurzzeitvermietungen wird verschärft. Neue Vorgaben zum Datenaustausch sollen mehr Transparenz schaffen und Behörden bessere Kontrollmöglichkeiten geben. Das könnte den Markt für Ferienwohnungen spürbar verändern.
Der Wirtschaftsausschuss hat ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen beschlossen. Künftig soll eine zentrale digitale Stelle bei der Bundesnetzagentur den Datenaustausch zwischen Plattformen, Behörden und Statistikämtern koordinieren. Ziel ist es, Vermietungsaktivitäten besser zu erfassen und Regelverstöße aufzudecken. Plattformen werden verpflichtet, Angaben zu prüfen und bei Verstößen Einträge zu entfernen. Zudem müssen Gastgeber sich registrieren und eine Identifikationsnummer nutzen. Behörden erhalten so besseren Zugriff auf Daten, um etwa Zweckentfremdung von Wohnraum zu kontrollieren. Die neuen Regeln sollen ab Mai 2026 gelten und den Markt transparenter machen.
Insolvenzen bei Hausverwaltern steigen deutlich
Die wirtschaftliche Lage vieler Hausverwaltungen spitzt sich zu. Steigende Insolvenzen und strukturelle Probleme bringen zahlreiche Unternehmen unter Druck und wirken sich zunehmend auf die Betreuung von Immobilien aus.
Eine Analyse der Restrukturierungsberatung Falkensteg zeigt einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen unter Hausverwaltungen. Im Jahr 2025 meldeten 124 Unternehmen Insolvenz, ein Plus von rund 60 Prozent gegenüber 2020. Ursachen sind unter anderem ein intensiver Wettbewerb mit niedrigen Margen sowie riskante Expansionen durch Zukäufe ohne ausreichende Strukturen. Zusätzlich belasten Fachkräftemangel und veraltete IT-Systeme die Branche. In der Folge kommt es teils zu fehlerhafter Verwaltung von Hausgeldern und Rücklagen, wodurch schon geringe Zahlungsrückstände finanzielle Probleme auslösen können. Verstärkt wird die Situation durch einen wachsenden Sanierungsstau, der den Verwaltungsaufwand und die Kosten erhöht.
BGH prüft Regeln für Kameras in Wohnungen
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit Videoüberwachung in privaten Wohnungen. Im Fokus steht die Frage, wann Aufnahmen erlaubt sind. Für Eigentümer und Vermieter gelten dabei klare rechtliche Grenzen.
Auslöser ist ein Fall, in dem eine Frau ohne ihr Wissen in einer Wohnküche gefilmt wurde. Grundsätzlich sind Kameras nur zulässig, wenn keine anderen Personen erfasst werden. Sobald Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn betroffen sind, müssen deren Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. In sensiblen Bereichen wie Bad oder Schlafzimmer ist Überwachung in der Regel unzulässig. Experten gehen zudem davon aus, dass Betroffene über Aufnahmen informiert werden müssen. Bei Verstößen drohen Ansprüche auf Löschung und unter Umständen Schadenersatz. Ein Urteil steht noch aus.
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