10.07.2026
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Eilantrag abgelehnt: Bundestag kann über Heizungsreform abstimmen
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur neuen Heizungsreform abgewiesen. Damit kann der Bundestag noch vor der Sommerpause abschließend über das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz beraten.
Die geplante Reform des Heizungsgesetzes kann wie von der Bundesregierung aus Union und SPD vorgesehen in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine entsprechende Klage der Linken-Fraktion ab. Die Opposition hatten der Regierung ein unzulässiges Eiltempo vorgeworfen. Laut Verfassungsgericht hätten die Kläger zuvor jedoch nicht erkennbar gemacht, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Die Linke stuft das Gesetz weiterhin als sozial- und klimapolitischen Fehlgriff ein und kündigte an, sich an der Seite von Mietern gegen die Neuregelung zur Wehr zu setzen.
Mietwucher-App sorgt für 10.000 Verfahren
Ein Meldeportal gegen überhöhte Wohnungsmieten verzeichnet rund 300.000 Meldungen in 1,5 Jahren. In knapp zwei Drittel der Fälle lag die geprüfte Miete über dem zulässigen Niveau, allerdings führte dies nur in rund 10.000 Fällen zu Verfahren. Die Interpretation dieser Zahlen fällt daher höchst unterschiedlich aus.
Kritiker merken an, dass es in Anbetracht von 21 Millionen Mietverträgen in Deutschland nur sehr wenige Meldungen gab und die Zahl der daraus resultierenden Meldungen an die Behörden verschwindend gering sei. Die Linke, die die Mietwucher-App vor rund 1,5 Jahren gestartet hatte, sieht das erwartungsgemäß anders: Der Service sei nur in 36 Großstädten verfügbar und dass 2 von 3 geprüften Mieten zu hoch ausgefallen sein, belege das grundsätzliche Problem. Dass es schlussendlich nur zu rund 10.000 Meldungen kam, erklärt die Linke mit der Angst vieler Mieter. Aus Sorge vor Repressalien oder Wohnungsverlust wurde sich viele Betroffene nicht gegen Wucher-Vermieter zur Wehr setzen.
Finanzierungsaffäre: Volksbank Köln Bonn gerät wegen Bordellimmobilie unter Druck
Die fragwürdige Finanzierung einer bekannten Kölner Rotlicht-Immobilie belastet die Volksbank Köln Bonn. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Umfeld einer Schleuser-Affäre fördern schwerwiegende Fragen zu den Kontroll- und Entscheidungsprozessen der genossenschaftlichen Bankengruppe zu Tage.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf untersucht im Zuge umfassender Ermittlungen gegen ein mutmaßliches Schleuser-Netzwerk die Hintergründe einer Immobilienfinanzierung durch die Volksbank Köln Bonn. Demnach gewährte die Genossenschaftsbank im Frühjahr 2021 einen befristeten Überbrückungskredit in Höhe von fünf Millionen Euro für den Kauf der bekannten Bordellimmobilie Pascha. Im Fokus der Ermittler stehen Unterlagen und Kommunikation eines hauptbeschuldigten Rechtsanwalts, der seine persönlichen Kontakte zum Vorstand der Bank genutzt haben soll, um die Kreditbewilligung zu beschleunigen. Zudem stehen Vorwürfe bezüglich mutmaßlicher Provisionszusagen im Raum. Die Bank weist die Vorwürfe zurück und verweist auf strukturierte, regulatorisch vorgeschriebene Kreditentscheidungsprozesse.
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Anstieg bei Zwangsversteigerungen
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland verzeichnet einen beschleunigten Zuwachs. Im ersten Halbjahr kamen mehr Immobilien mit einem höheren Wert unter den Hammer als in den Jahren zuvor.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 wurden in Deutschland 7.845 Immobilien mit einem Gesamtwert von 2,59 Milliarden Euro für eine Zwangsversteigerung aufgerufen. Dies entspricht einem Anstieg von 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zuvor hatten Stundungsverfahren sowie freihändige Verkäufe durch Eigentümer in finanziellen Engpässen einen stärkeren Zuwachs verhindert. Setzt sich die aktuelle Entwicklung fort, prognostizieren die Analysten für das Gesamtjahr rund 15.000 Verfahren. Regional zeigen sich erhebliche Unterschiede: Während in Thüringen rechnerisch 33 Termine pro 100.000 Haushalte verzeichnet wurden, waren es in Bayern lediglich 14. Den Großteil der betroffenen Objekte machen mit etwa 70 Prozent Wohnimmobilien aus.
Mehr Mieterschutz: Neues Gesetz sorgt für Debatte
Die Bundesregierung plant deutliche Verschärfungen im sozialen Mietrecht, die insbesondere das möblierte Wohnen und Indexmietverträge betreffen. Der Bundestag befasste sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, der unterschiedliche Reaktionen hervorruft.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vermieter den Möblierungszuschlag künftig gesondert ausweisen müssen, wobei eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden kann. Zudem werden Kurzzeitvermietungen ohne Mietpreisbremse auf maximal sechs, in Ausnahmen acht Monate begrenzt. Indexmieterhöhungen sollen bei stark steigenden Verbraucherpreisen gedeckelt werden. Während der Deutsche Mieterbund die Änderungen begrüßt, kritisieren der Eigentümerverband Haus & Grund sowie der Verband Wohnen im Eigentum die bürokratischen Lasten und warnen vor wirtschaftlichen Risiken für private Vermieter sowie einem sinkenden Wohnungsangebot.
BGH-Urteil: Klimaanlagen können trotz Genehmigung verboten werden
Sommerliche Hitzerekorde lassen die Nachfrage nach Klimaanlagen steigen. Doch die Außengeräte von Split-Anlagen verursachen oft störenden Lärm, der zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Selbst wenn der Einbau einer Anlage genehmigt wurde, schützt dies Eigentümer nicht vor einem nachträglichen Abbau, sofern die Geräte zu laut sind.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Überschreiten die Geräuschemissionen die Zumutbarkeit, muss nachgebessert oder abgebaut werden. Dies gilt insbesondere für den nächtlichen Betrieb, da Gerichte verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe achten. Als Bewertungsgrundlage dient in der Praxis die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die in reinen Wohngebieten nächtliche Höchstwerte von 35 Dezibel vorschreibt. Die Lautstärke wird dabei direkt vor dem Fenster des am stärksten betroffenen Schlafraums gemessen. Ohne die erforderliche Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen unzulässige Geräte deinstalliert werden.
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