17.07.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH-Urteil: Keine geteilte Provision bei Häusern mit zwei Wohnungen
Ein Makler hat vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich seine Provision erstritten. Bei Häusern mit zwei Wohnungen gilt die gesetzliche Pflicht zur hälftigen Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht. Das stärkt die Rechte von Immobilienvermittlern.
Der Bundesgerichtshof entschied im konkreten Fall eines Maklers, der von einem Käufer die volle Courtage von sechs Prozent verlangte. Der Käufer wollte nicht zahlen und verwies auf die gesetzliche Teilungsregel für Einfamilienhäuser. Da das Gebäude im Kaufvertrag jedoch als Zweifamilienhaus mit zwei vermieteten Wohnungen eingetragen war, wiesen die Richter den Einwand zurück. Die gesetzliche Halbierung der Provision gilt nur für Einfamilienhäuser und einzelne Eigentumswohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern bleibt die Provisionshöhe frei verhandelbar. Wer ein Zweifamilienhaus später allein bewohnen möchte, muss dies dem Makler bereits vor dem Vertragsabschluss deutlich mitteilen. Andernfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung der vollen vereinbarten Gebühr bestehen.
Lahme Banken bremsen Immobilienmarkt: Maklernetzwerk schlägt Alarm
Zunehmend lange Bearbeitungszeiten von Banken bei der Ausstellung von Löschungsbewilligungen blockieren den reibungslosen Ablauf von Immobilientransaktionen. Diese Verzögerungen belasten Käufer sowie Verkäufer finanziell und gefährden in Einzelfällen den sicheren Abschluss bereits vereinbarter Geschäfte.
Das Maklernetzwerk Remax Germany warnt vor massiven Verzögerungen bei der Ausstellung von Löschungsbewilligungen durch die Kreditinstitute. Statt der üblichen vier bis sechs Wochen dauert die Bearbeitung wegen angeblichen Personalmangels der Banken oft Monate. Die Konsequenzen für das Transaktionsgeschäft sind gravierend: Verkäufer erhalten den Kaufpreis deutlich später, während Käufern Bereitstellungszinsen drohen. Zudem verschieben sich Notar- und Umzugstermine, wodurch im schlimmsten Fall ganze Deals scheitern. Entlastung für den gehemmten Markt soll künftig ein neues Gesetz zur Digitalisierung des Immobilienvollzugs bringen, das den elektronischen Datenaustausch zwischen Notariaten und Behörden beschleunigen soll.
CO₂-Preis bleibt stabil: Bundesregierung verschiebt Erhöhung auf 2028
Die Bundesregierung wird den nationalen CO₂-Preis im kommenden Jahr nicht erhöhen, sondern stabil halten. Diese gesetzliche Änderung verschafft der Immobilienwirtschaft kurzfristig spürbare Planungssicherheit, bevor ab dem Jahr 2028 neue europäische Vorgaben greifen.
Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, den aktuellen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ auch im Jahr 2027 unverändert beizubehalten. Dazu wird das Brennstoffemissionshandelsgesetz angepasst, da der Start des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude auf 2028 verschoben wurde. Ohne diese Änderung hätte 2027 ein nationaler Preissprung auf bis zu 85 Euro gedroht. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die kurzfristige Entlastung, warnt jedoch vor drastischen Preissprüngen ab 2028, welche die Investitionskraft für energetische Sanierungen massiv einschränken könnten. Demgegenüber erwartet die Beratungsgesellschaft co2online langfristig nur moderate Preissteigerungen und empfiehlt fortlaufende Modernisierungen zur Wertsicherung von Immobilien.
Trendwende im Heizungskeller: Wärmepumpe überholt fossile Brenner
Beim Austausch von Heizungsanlagen in deutschen Wohngebäuden hat sich die Wärmepumpe erstmals an die Spitze gesetzt. Trotz sinkender staatlicher Zuschüsse in den kommenden Jahren verdrängt die Technologie fossile Heizsysteme zunehmend.
Eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass die Wärmepumpe 2025 erstmals die am häufigsten eingebaute Heizungsart beim Heizungswechsel war. Während die Einbaurate von Wärmepumpen stabil bei 1,9 Prozent der selbstnutzenden Eigentümer lag, brach der Einbau fossiler Kesselheizungen auf 1,4 Prozent ein. Auch im Neubau dominiert das System: Laut Statistischem Bundesamt werden fast drei Viertel der 2025 fertiggestellten Wohngebäude mit Wärmepumpen beheizt. Treiber sind die im Vergleich niedrigsten Heizkosten sowie optionale Kühlfunktionen im Sommer. Für künftige Modernisierungen müssen Eigentümer jedoch mit weniger staatlicher Unterstützung kalkulieren, da die maximale Förderung bis 2030 schrittweise sinkt.
Wohnungsbestand wächst schneller als die Bevölkerung in Deutschland
In den vergangenen zehn Jahren ist der deutsche Wohnungsbestand deutlich schneller gewachsen als die Bevölkerung. Diese Entwicklung verschiebt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage spürbar und bringt veränderte Rahmenbedingungen für den Kauf, Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien mit sich.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Wohnungsbestand seit Ende 2015 um rund 6,0 Prozent auf circa 44,0 Millionen Einheiten angewachsen, was einem Zuwachs von 2,5 Millionen Wohnungen entspricht. Im selben Zeitraum stieg die Bevölkerungszahl lediglich um 1,6 Prozent auf 83,5 Millionen Menschen. Allein im vergangenen Jahr verzeichnete die Statistik ein Plus von 196.000 Wohnungen. Neben der reinen Anzahl vergrößerte sich auch die Wohnfläche: Die Gesamtwohnfläche legte um 8,9 Prozent zu. Damit stieg die durchschnittliche Wohnungsgröße auf 94,0 Quadratmeter, während die Wohnfläche pro Kopf um 7,1 Prozent auf nun 49,5 Quadratmeter wuchs. Den größten Anteil am Wohnungsbestand in Wohngebäuden machen mit 54,9 Prozent Mehrfamilienhäuser aus, gefolgt von Einfamilienhäusern mit 31,3 Prozent.
Großrazzia am Bau: Zoll geht gegen millionenschwere Schwarzarbeit vor
Eine bundesweite Razzia des Zolls in der Baubranche deckt ein Netzwerk aus Scheinrechnungen und illegaler Beschäftigung auf. Die Ermittlungen betreffen neben den Hauptbeschuldigten auch Auftraggeberfirmen und könnten erhebliche Konsequenzen für laufende Bauprojekte nach sich ziehen.
Das Hauptzollamt Landshut hat eine bundesweite Großrazzia in der Baubranche durchgeführt. Rund 400 Zöllner durchsuchten 76 Objekte in neun Bundesländern. Im Visier stehen sieben Männer, die über gefälschte Rechnungen Schwarzgeld für Arbeiter generiert haben. Der Schaden für die Sozialkassen liegt bei mindestens 1,3 Millionen Euro. Wichtig für die Immobilienwirtschaft: Der Zoll durchsuchte auch die Büros von involvierten Auftraggeberfirmen. Bei dem Einsatz wurden Beweismittel sichergestellt, illegale Arbeiter ohne Papiere aufgegriffen und ein Haftbefehl vollstreckt.
Aktuelle Beiträge
MagazinIst das Ende des Verkäufermarkts bereits in Sicht?

