20.07.2026
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH stärkt Recht auf Klimaanlage im Wohnungseigentum
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wann Wohnungseigentümer eine Klimaanlage auf dem Balkon einbauen dürfen, auch gegen den Willen der Eigentümergemeinschaft. Grundlage war ein Streitfall aus Berlin. Das Urteil schafft nun Klarheit für vergleichbare Fälle.
Wohnungseigentümer dürfen den Einbau einer Split-Klimaanlage mit Außeneinheit auf dem Balkon durchsetzen, auch wenn die Mehrheit der Eigentümer dagegen ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer dadurch nicht übermäßig eingeschränkt werden. Auch mögliche Betriebsgeräusche reichen laut Gericht zunächst nicht aus, um den Einbau zu verhindern, denn wie laut eine Anlage wird, hängt vor allem vom Nutzungsverhalten ab. Erst wenn die Anlage tatsächlich zu viel Lärm verursacht, können andere Eigentümer nachträglich dagegen vorgehen. Ein kompletter Rückbau ist dabei aber in der Regel nicht durchsetzbar, stattdessen kommen etwa Regelungen in der Hausordnung infrage. Nach einer YouGov-Umfrage besitzt inzwischen jeder Sechste in Deutschland eine Klimaanlage, ein Fünftel plant die Anschaffung.
Banken lockern Kreditvergabe für Immobilien wieder
Die Stimmung unter Immobilienfinanzierern ist gespalten: Die aktuelle Lage wird so schlecht bewertet wie seit zwei Jahren nicht mehr, gleichzeitig blicken Experten deutlich optimistischer auf die kommenden Monate. Banken finanzieren bereits wieder einen größeren Anteil des Immobilienwerts.
Der Deutsche Immobilienfinanzierungsindex (Difi) von JLL und dem Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) ist im zweiten Quartal 2026 leicht gestiegen, um 1,1 Punkte auf minus 8,0 Punkte. Die aktuelle Lage wird zwar so kritisch bewertet wie seit zwei Jahren nicht mehr, die Finanzierungsexperten sind für die kommenden sechs Monate aber deutlich optimistischer. Banken finanzieren wieder einen größeren Anteil des Immobilienwerts. Bei Wohnimmobilien liegt dieser Anteil im Schnitt bei 73,6 Prozent. Auch bei Projekten mit Sanierungsbedarf verbessern sich die Konditionen. Am besten bewertet werden weiterhin Wohnimmobilien, am schlechtesten Büros.
Baugenehmigungen steigen deutlich, Zweifel bleiben
Die Zahl der genehmigten Wohnungen steigt bundesweit weiter kräftig an. Trotzdem sehen Branchenverbände noch keine Trendwende. Der Grund: Zwischen Genehmigung und tatsächlicher Fertigstellung klafft weiterhin eine große Lücke.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Mai 2026 bundesweit 21.000 Wohnungen genehmigt. Das ist ein Plus von 24,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Von Januar bis Mai summierte sich die Zahl auf 104.700 Wohnungen, ein Anstieg von 15,4 Prozent. Besonders stark legte der Neubau zu, dort wurden 86.000 Wohnungen genehmigt. Trotz der positiven Zahlen warnen Verbände wie ZIA, GdW und IVD vor voreiligen Schlüssen. Viele bereits genehmigte Projekte lassen sich wegen hoher Bau- und Finanzierungskosten wirtschaftlich nicht umsetzen. Der GdW rechnet für 2026 weiterhin nur mit rund 200.000 fertiggestellten Wohnungen, bei einem jährlichen Bedarf von etwa 320.000. Die Verbände fordern von der Politik unter anderem verlässliche Finanzierungsbedingungen und mehr Planungssicherheit.
Wohnfläche berechnen: Was zählt und was nicht
Wie groß eine Wohnung wirklich ist, hängt von der Berechnungsmethode ab. Balkone, Dachschrägen und Nebenräume werden dabei unterschiedlich gewertet, was zu Verwirrung bei Miet- und Kaufinteressierten führt. Experten ordnen ein, welche Regeln tatsächlich gelten.
Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keinen einheitlich vorgeschriebenen Maßstab zur Flächenberechnung, erklärt Rechtsanwalt Christoph Stroyer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt aber meist die Wohnflächenverordnung aus dem sozialen Wohnungsbau. Zur Wohnfläche zählen demnach Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer, Küche, Bad und Flure, nicht aber Keller, Dachböden oder Garagen. Stephen Paul vom Immobilienverband Deutschland ergänzt: Balkone und Terrassen werden meist nur zu einem Viertel angerechnet, bei hochwertiger Ausstattung bis zur Hälfte. Bei Dachschrägen entscheidet laut Paul die Raumhöhe: Unter einem Meter zählt die Fläche gar nicht, zwischen einem und zwei Metern nur zur Hälfte.
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