23.03.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Urteil: Provision futsch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Eine unvollständige oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann für Immobilienmakler schwerwiegende und kostspielige Konsequenzen haben: Es droht der Verlust der gesamten Provision. In Bayern gab ein Landgericht nun der Klage eines Immobilienkäufers recht, weil der Makler ihn nur unvollständig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hatte – auch der Berufung des Maklers wurde nicht stattgegeben.
Im konkreten Fall hatte ein Makler die Widerrufsbelehrung der Einfachheit halber in die Wohnungsanzeige integriert – aber keine Fax- oder Telefonnummer und auch keine E-Mail-Adresse angegeben. Verfügt er über entsprechende Anschlüsse, sind solche Angaben aber Pflicht. Jetzt muss er die Provision zurückzahlen. Er ging zwar in Berufung, doch anstatt ihm Recht zu geben, fand das zuständige Gericht noch weitere Gründe, die für eine ungültige Widerrufsbelehrung sprechen. Denn der Makler hatte neben der Widerrufsbelehrung in der Anzeige eine weitere Widerrufsbelehrung über ein Immobilienportal verschickt – die von der ersten abwich. Das Gericht stufte dies als missverständlich ein.
Wie eine korrekte Widerrufsbelehrung zu erfolgen hat und welche Fallen bei der Maklercourtage noch lauern, lesen Sie auch in unserem Ratgeber-Bereich.
100 Tage Ampelkoalition aus Sicht der Immobilienbranche
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zeigt sich enttäuscht vom Start der Ampelkoalition. Grund ist in erster Linie der Förderstopp der KfW-55- und KfW-40-Programme. Der IVD dagegen äußerte sich zufrieden – und legte der Bundesregierung gleich die nächsten sechs Schritte vor.
Der IVD fordert:
1. Ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum aus möglichst allen wichtigen Akteuren aus Politik und Immobilienwirtschaft.
2. Eine verlässliche Förderkulisse.
3. Eine Grunderwerbsteuer, die Klimaaspekte berücksichtigt.
4. Eine Verdichtung und Aufstockung im Wohnimmobilienbereich.
5. Einen flexibleren Umgang mit ungenutzten Gewerbeflächen.
6. Neue Förderprogramme für Wohneigentum.
Wegen Zinswende: Run auf Immobiliendarlehen
Die Zinsen für Immobilienkredite waren lange Zeit so günstig wie nie, doch seit Anfang des Jahres erhöhte sich der Zinssatz merklich. Das sorgt bei vielen Immobilienkäufern für Torschlusspanik. Die Nachfrage nach Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen ist rasant gewachsen.
Viele Bankenkunden, die einen Immobilienkredit abbezahlen, wollen sich die derzeitigen, günstigen Konditionen noch möglichst lange sichern. Die Nachfrage nach Anschlussfinanzierungen stieg um 6 Prozentpunkte und macht nun 31 Prozent aller Finanzierungen aus. Forward-Darlehen, mit denen sich Kreditnehmer das aktuelle Zinsniveau für einen künftigen Kredit sichern lassen können, stiegen um 4 Prozentpunkte auf 49 Prozent. Mit einem Zinssatz von rund 1,5 Prozent sind Immobilienkredite mit 10 Jahren Laufzeit zwar teurer als noch vor Jahresfrist, aber im langfristigen Vergleich weiterhin günstig. Vor 25 Jahren lag der mittlere Zinssatz für Baukredite noch bei 10 Prozent.
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Klimamilliarde für den Wohnungsbau
Bundesbauministerin Klara Geywitz hat die angekündigte Klimamilliarde auf den Weg gebracht. Die Mittel sollen dem sozialen und klimafreundlichen Wohnungsbau zugutekommen. Für Bundesländer, die das Geld vom Bund für Neubau und Sanierungen in Anspruch nehmen möchten, gibt es allerdings Bedingungen.
Bewilligte Neubau- oder Sanierungsprojekte müssen mindestens dem Energieeffizienzstandard EH55 entsprechen, der auch für die verschiedenen KfW-Förderprogramme gilt. Außerdem müssen die Länder zusätzliche Gelder in Höhe von 30 Prozent der abgerufenen Summen zuschießen. Die Fördersumme soll in den kommenden Jahren steigen, in den Jahren 2025 und 2026 will der Bund den Ländern dann 3,5 Milliarden zur Verfügung stellen.
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Berliner Enteignungen wohl nicht mit Verfassung vereinbar
Der Berliner Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnkonzerne bekam eine Mehrheit. Allerdings gibt es berechtigte Zweifel, ob eine Vergesellschaftung der Unternehmen überhaupt rechtlich möglich wäre. Ein neues Gutachten nährt nun weitere Bedenken an der praktischen Umsetzbarkeit.
Eine Enteignung wäre verfassungswidrig, denn eine „problematische Macht dominanter Unternehmen“ liege nicht vor. Zu diesem Fazit kommt Jürgen Kühling, Professor für Öffentliches Recht und Immobilienrecht an der Universität Regensburg. Der Staat kann zwar sehr wohl private Unternehmen in die öffentliche Hand überführen, allerdings muss dies letztlich der Wiederherstellung eines fairen Marktwettbewerbs dienen. Zudem muss eine angemessene Entschädigung bezahlt werden. Beides sehen die Autoren der Studie in Berlin nicht gegeben: Es gäbe in Berlin mehrere konkurrierende Wohnungsunternehmen, außerdem sei eine Entschädigung unter dem Verkehrswert der Immobilien geplant. Die Enteignung wäre somit in doppelter Hinsicht ein Verstoß gegen die Verfassung.
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So gewinnen Sie Eigentümer als Kunden
Die aktuelle Marktlage zwingt Immobilienprofis, jede Chance auf ein Objekt strategisch anzugehen. Doch wie wird man bei Eigentümern sichtbar und wie erhöht man seine Akquise-Chancen? Wir geben Tipps und Impulse.
Österreich führt Bestellerprinzip für Makler ein
In Deutschland ist es mittlerweile Standard, nun kommt für Immobilienmakler in Österreich auch das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietobjekten.
Fortan dürfen Makler also nur noch ihrem Auftraggeber eine Rechnung stellen – in der Praxis meistens der Vermieter. Das Justizministerium in Wien stellte das neue Gesetz vor. Es muss allerdings noch vom Nationalrat zugestimmt werden, bevor die Regelung in der Praxis gilt. Auf jeden Fall ist eine halbjährige Übergangsfirst vorgesehen. Danach drohen Maklern bei Verstoß Bußgelder von bis zu 3.600 Euro, bei mehrmaligem Verstoß gar der Verlust der Zulassung.