04.07.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Wohnungswirtschaft dämpft Neubauhoffnungen
In Deutschland muss wohl in den kommenden Jahren mit einer weiteren Verschärfung des Wohnungsmangels gerechnet werden. Die Wohnungswirtschaft kalkuliert inzwischen damit, dass jährlich nur noch die Hälfte der nötigen Neubauvorhaben fertiggestellt werden.
400.000 neue Wohnungen bräuchte es nach Aussage der Bundesregierung jedes Jahr, um die Nachfrage abdecken zu können. Beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) rechnet man indes damit, dass diese Zahl auf 200.000 absacken wird. Im laufenden Jahr sollen zwar immerhin noch 240.000 neue Wohnungen entstehen, aber auch das wäre zu wenig. Als Grund für die lahmende Baukonjunktur führt der GdW die stark gestiegenen Baukosten ins Feld. Diese hätten Investitionen in neue Projekte für viele sozial orientierte Wohnungsunternehmen zum Verlustgeschäft mutieren lassen, weil nicht mehr kostendeckend vermietet werden kann.
Immobilienfinanzierung: Sparkassen sehen Stabilisierung
Die sprunghaft gestiegenen Bauzinsen haben den Markt für Immobiliendarlehen empfindlich getroffen. Das Neukundengeschäft der Banken mit Immobilienkäufern ist deutlich eingebrochen. Doch nun herrscht bei den Sparkassen verhaltener Optimismus, denn der Geschäftszweig der Finanzierungen scheint sich zu stabilisieren.
Zwar liegt das Volumen der vermittelten Immobilienkredite an Privatpersonen noch immer bei der Hälfte im Vergleich zu Hochzeiten des Booms, allerdings pendelt sich der Markt nun wohl ein. 13 Millionen Euro an Krediten wurden von deutschen Banken im April vermittelt. Das entspricht in etwa den Monatswerten in der ersten Jahreshälfte. Die Stimmung bei den Sparkassen hellt sich daher auch wieder auf. Eine Umfrage unter Managern der Sparkasse offenbart, dass diese vor allem mit Blick auf die Nachfrage nach Immobilienkrediten wieder optimistischer in die Zukunft blicken. „Dies darf man nicht mit einem neuen Boom bei der Wohnungsbaufinanzierung verwechseln. Vielmehr ist wohl eher der Absturz vorbei und es handelt sich um eine erste Verbesserung bei Immobilienfinanzierungen auf niedrigem Niveau“, erklärt Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Dekabank, die Teil der Sparkassen-Finanzgruppe ist.
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Heizungsgesetz: Bundestag hört Experten an
Die Regierung will das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der parlamentarischen Sommerpause Ende dieser Woche verabschieden. Nun hörte sich die Politik die Meinungen von Fachleuten zu den Details der neuen Regelungen an. Verbände übten Kritik, äußerten aber auch Lob.
Verbraucherschützer, Umweltschutz- und Immobilienverbände präsentierten im Bundestag ihre Sichtweise auf das neue Heizungsgesetz. So wurde gelobt, dass es eine Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen geben soll. Damit soll geprüft werden, ob eine klimaneutrale Anlage nicht doch eine Option sei. Außerdem gab es prinzipiell Lob für die Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter für die Umlagen auf Mieter, damit diese nicht über Gebühr belastet werden. Industrieverbände wünschen sich von der Politik indes mehr Förderung, um den Umbau von Heizanlagen und Sanierungen finanziell attraktiver zu machen. Umweltschützern geht das neue Gesetz weiterhin nicht weit genug: Die Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Pariser Abkommen bekannt hat, wären so nicht zu erreichen.
Wo lässt es sich mit Mindestlohn noch mieten?
Wer in Deutschland den Mindestlohn verdient, kann im Mittel monatlich 534 Euro fürs Wohnen ausgeben. Das reicht in rund 80 Prozent der deutschen Stadt- und Landkreise immerhin, um eine kleine Wohnung mit 39 Quadratmetern anzumieten. Nur in Metropolen sowie Teilen Bayerns und Baden-Württembergs reicht dieses Budget nicht mehr für ein Single-Apartment.
Der Mindestlohn in Deutschland liegt aktuell bei 12 Euro die Stunde. Alleinstehenden Arbeitnehmern, die Vollzeit arbeiten und den Mindestlohn verdienen, stehen nach Abzug von Steuern durchschnittlich 1.450 Euro im Monat zur Verfügung. Kalkuliert man rund ein Drittel des Einkommens für die Wohnkosten, ergibt sich das Budget von 534 Euro. Eine Auswertung des FOCUS zeigt, dass sich Mindestlohnempfänger in 325 der 400 deutschen Städte und Landkreise davon eine 39-Quadratmeter-Wohnung leisten können. Der Vogtlandkreis in Sachsen ist dabei mit einer durchschnittlichen Warmmiete von 334 Euro derzeit am günstigsten. Wer hingegen in einer Stadt wie Berlin (608 Euro Miete), Hamburg (636 Euro) oder München (900 Euro) leben möchte, kann sich das vom Mindestlohn nicht leisten.
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Austausch von Rauchmeldern kein Grund für Mietererhöhung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass der Austausch von Rauchwarnmeldern keine Modernisierungsmaßnahme darstellt und somit keine Mieterhöhung nach sich ziehen darf.
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin versucht, nach dem Austausch der Rauchwarnmelder eine Modernisierungsmieterhöhung durchzusetzen. Die Mieter hatten sich daraufhin geweigert, die erhöhte Miete zu zahlen. Der BGH hat dazu entschieden, dass zwar der erstmalige Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierungsmaßnahme gilt und damit umlagefähig ist, jedoch dies für die bloßen Austausch von bestehenden Rauchmeldern nicht mehr geltend ist. Eine Erneuerung bereits vorhandener Geräte führt demnach nicht zu einer Verbesserung der Wohnungsverhältnisse. Da die Vermieterin bei der erstmaligen Installation der Rauchwarnmelder 2013 keine Modernisierungsmieterhöhung durchgesetzt hatte, ist dies nun auch nicht nachträglich möglich.
Österreich führt Bestellerprinzip für Miete ein
Was bei deutschen Maklern seit 2015 längst üblich ist, gilt seit diesen Tagen nun auch in Österreich: Bei der Vermittlung von Mietimmobilien gilt das Bestellerprinzip. Wer also die Dienste eines Maklers beauftragt, muss auch für dessen Provision aufkommen.
„Makler müssen nun Zusatzservices und noch höhere Qualität anbieten, um sich am Markt zu behaupten“, erklärt Matthias Lippert-Primus von Decus Immobilien – einem großen Vermittler von Wohnobjekten in Wien. Der Immobilienprofi erklärt im Interview, welche Auswirkungen er durch das neue Gesetz auf den Immobilienmarkt in Österreich und seinen Berufsstand erwartet.
Wie die neuen Regelungen in Österreich im Detail aussehen und was Makler, Vermieter und Mieter jetzt beachten müssen, lesen Sie auch im immowelt Ratgeber.